Wöchentliche Sitzungen:
Nicht zuletzt der Anschlag auf Jüd:innen in Halle am 09. Ok- tober 2019 hat eindringlich gezeigt, dass Antisemitismus in Deutschland (nach wie vor oder wieder?) auf einen (lebens-) gefährlichen Nährboden trifft. Doch was ist Antisemitismus eigentlich genau? Gibt es DEN Antisemitismus überhaupt? Wo liegen die Wurzeln für diese Ausprägung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und welche Erscheinungsformen gilt es zu differenzieren? Welche Straftatbestände sieht unser geltendes Strafgesetzbuch für die Ahndung antisemitischer Straftaten vor? Sind diese ausreichend oder bedarf es insoweit einer Erweiterung? Vor welchen Herausforderungen stehen Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung antisemitischer Straftaten? Diesen und weiteren einschlägigen Fragen mit Studierenden aller Fachrichtungen inter- sowie intradisziplinär auf den Grund zu gehen und auf diese Weise das Problembewusstsein zu schärfen, ist das Anliegen der geplanten Ringvorlesung.
Die Einheiten im Wintersemester 2023/2024 sollen sich dem Begriff „Antisemitismus“ interdisziplinär nähern. Dabei sollen dessen Entwicklungen und Erscheinungsformen (u. a. auch der institutionalisierte Antisemitismus in der NS-Zeit) aus un- terschiedlichen Disziplinen beleuchtet werden. Aufbauend auf diesem Fundament sollen die Einheiten im Sommersemester 2024 den strafrechtlichen Umgang mit Antisemitismus in den Fokus rücken. Insbesondere soll untersucht werden, ob gesetzliche Anpassungen erforderlich sind und welche Schwierigkeiten und Herausforderungen sich bei der Verfolgung antisemitisch motivierter Straftaten stellen.
Dr. Erik Weiss
Wöchentliche Sitzungen: Montags, 16.00–17.30 Uhr
Beginn: 09. Oktober 2023
Es ist keine Anmeldung erforderlich. Organisation: Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht
Hörsaal II, Hauptgebäude, Albertus-Magnus-Platz